Vertragsklausel
Exportkontrollklausel

Jedem Unternehmen, das mit Gütern (Waren, Software, Technologie) handelt, insbesondere diese exportiert, ist es dringend angeraten, eine umfangreiche, deutliche und inhaltlich auf die Unternehmensbedürfnisse abgestimmte Exportkontrollklausel zu verwenden.

Diese schützt das Unternehmen im Falle von Lieferverboten, Beschränkungen durch Genehmigungspflichten und sonstigen "ausfuhrrechtlichen Lieferbeschränkungen".

Die Verwendung einer "Force-Majeur-Klausel" ersetzt eine Exportkontrollklausel nicht, da hiermit etwas völlig anderes geregelt wird.

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