US-Recht

 

 

 

 

In Abweichung von den "üblichen Exportkontroll-Regelungen" begründen die US-amerikanischen Export Administration Rules (EAR) auch dann eine Genehmigungspflicht, wenn eine US-Ware, als Ganzes oder in eingebauter (Bauteil) Form, von einem ausländischen Unternehmer weiter exportiert (reexportiert) werden soll. Ob eine solche Reexportgenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt von der Art der Güter, von dem Empfänger (Land und Person), dem rechtlichen Status des Ausführers und dem Verwendungszweck ab.

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